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Arbeitsrecht

Unsere arbeitsrechtliche Kompetenz ist breit gefächert und wird quer durch alle Mandantengruppen in Anspruch genommen. Wir bearbeiten arbeitsrechtliche Fragen im Zuge der wirtschaftsrechtlichen Rundumbetreuung mittelständischer Unternehmen, wir setzen unsere Expertise im Rahmen von Transaktionen und Umstrukturierungen ein, und wir verfügen zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten in unseren Branchenschwerpunkten über wertvolles Spezialwissen.

Wir stehen unseren Mandanten bei der Begründung und Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen sowie bei allen im Tagesgeschäft anfallenden individualarbeitsrechtlichen Fragen als Berater zur Seite. Die individualarbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen, Restrukturierungen, Übernahmen und Betriebsübergängen gehört zu unseren ausgewiesenen Stärken. Auch Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte werden von uns individualarbeitsrechtlich betreut.

Im kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir Unternehmen in Fragen der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung sowie in Tarifverhandlungen und tarifrechtlichen Angelegenheiten. Außerdem entwickeln wir Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme und sind auf die Strukturierung betrieblicher Altersversorgung spezialisiert.

Im Zuge von Transaktionen klären wir Fragen transaktionsbedingter Betriebsübergänge, führen arbeitsrechtliche Due Diligence Prüfungen durch und gestalten den arbeitsrechtlichen Teil von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen.

Bei geplanten Umstrukturierungen und Betriebsänderungen beraten wir ausführlich im Vorfeld, führen die notwendigen Verhandlungen mit Betriebs- oder Personalräten und Behörden und unterstützen bei der Einrichtung von Einigungsstellen.

Die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei kommunalen und sonstigen Unternehmen, die ihre Angestellten nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes entlohnen, sind uns bestens vertraut. Wir kennen und lösen die spezifischen Probleme der betrieblichen Zusatzversorgung, die gerade im Zuge von Privatisierungsverfahren virulent werden. Auch für andere Spezialfragen, wie sie sich zum Beispiel durch die besonderen Organisations- und Arbeitsabläufe in Krankenhäusern in öffentlicher, privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft ergeben (bspw. Gestaltung, Anpassung und Beendigung von Chefarztverträgen), haben wir branchenerfahrene Arbeitsrechtsexperten im Team.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in arbeitsrechtlichen Verfahren aller Art.