Gesellschaftsrechtliche und konzernrechtliche Fragestellungen gehören zu den branchenübergreifenden Schwerpunkten unserer Beratungspraxis. Unser Corporate Team betreut große börsennotierte Aktiengesellschaften (M-DAX) ebenso wie mittelständisch geprägte Unternehmen, familiengeführte Gesellschaften oder Vereine und Stiftungen. Neben der fortlaufenden Begleitung gesellschaftsinterner Angelegenheiten (Corporate Housekeeping) werden vor allem unsere effiziente Transaktionsbegleitung und unsere Erfahrung in kapitalmarktrelevanten Rechtsthemen in Anspruch genommen. Zudem suchen zahlreiche Unternehmensgründer, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder unseren gesellschaftsrechtlichen Rat. Kernkompetenzen unserer Corporate Praxis sind:
Unsere Beratung zu Fragen interner Gesellschaftsstrukturen, zu Unternehmenspflichten, zur Arbeitsteilung zwischen den Organen und zur Gestaltung von Geschäftsordnungen orientiert sich an den Zielen des Unternehmens und den Interessen aller Stakeholder. Unsere Erfahrung hilft unseren Mandanten, Verstöße gegen Rechtspflichten und daraus resultierende Haftungsrisiken zu vermeiden. Aufgrund unserer langjährigen Begleitung zahlreicher Unternehmerfamilien sind wir auch besonders erfahren in der sog. Family Business Governance, d. h. der Regelung von Führung und Kontrolle in Familienunternehmen sowie der Sicherung des unternehmerischen Zusammenhalts der Familie unter Implementierung fairer Verfahren.
Bei Gesellschafterwechseln, etwa im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters oder zur Aufnahme der nächsten Generation in das Unternehmen, entwerfen wir gesellschaftsvertragliche Neugestaltungen. Dazu zählen ggf. auch streitige Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, die wir gerichtlich (Corporate Litigation) und außergerichtlich effektiv und konsequent führen. Unsere Expertise wird sowohl von Gesellschaftsseite als auch von Gesellschaftern gezielt in Anspruch genommen.
Wir beraten bei der Entscheidung und Ausgestaltung der für den wirtschaftlichen Zweck am besten geeigneten Gesellschaftsform und gestalten die passenden (Gesellschafts- und Konsortial-)Verträge. Erforderlichenfalls können wir eine Gründung auch sehr schnell über sogenannte Vorratsgesellschaften realisieren. Im Bereich gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen beraten wir bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln und Umwandlungen. Wir begleiten außerdem Neuausrichtungen der Finanzverfassung (Kapitalmaßnahmen). Gleichermaßen erfahren sind wir in der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Privat- und Familienvermögen.
In der Vorbereitung und Durchführung auch kritischer Hauptversammlungen sind wir sehr erfahren. Wir unterstützen durch eine strategische Beratung im Vorfeld, die Formulierung sämtlicher Unterlagen im Zusammenhang mit der Einladung, die Erstellung von Leitfäden, die Präsenz bei Generalproben sowie im Back Office der Hauptversammlung selbst.
Klassische Unternehmenskäufe und -verkäufe einschließlich Bieterverfahren und Due-Diligence-Prüfungen begleiten wir durch alle Projektphasen. Dies schließt auch die Abwehr von Blockadeversuchen sowie die Beratung bei der Integration erworbener Unternehmen und der Reinvestition erlangter Veräußerungserlöse ein. Die teilweise schwierigen Rechtsfragen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht oder Informationstechnologie, die sich im Rahmen einer Transaktion stellen können, klären wir in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Experten unserer Sozietät. Bei grenzüberschreitenden Projekten greifen wir auf unser vielfach bewährtes internationales Netzwerk advoc zurück: Unsere Partner gehören in ihren jeweiligen Jurisdiktionen zu den im Bereich M&A führenden Sozietäten.
Im Bereich der Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Schaffung kommunaler Unternehmenskooperationen, die wir sowohl auf privatwirtschaftlicher wie auf Seiten der Öffentlichen Hand begleiten, nehmen wir eine bundesweit anerkannte Spitzenposition ein. Unsere herausgehobene Stellung ist das Ergebnis unserer über viele Jahre aufgebauten Kompetenz im Krankenhaussektor und in allen Fragen des Öffentlichen Rechts. Besonderes Know-how besteht außerdem bei den mit diesen Transaktionen einhergehenden Spezialfragen der Zusatzversorgung (VBL und Zusatzversorgungskassen), der Krankenhausplanung und der Fusionskontrolle.
Unsere Gesellschaftsrechtsexperten zeichnen sich durch große Erfahrung und Effektivität bei der Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten aus. Wir vertreten unsere Mandanten in Auseinandersetzungen zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern, in Geschäftsführungskonflikten, in Beschlussmängelstreitigkeiten (insbesondere Anfechtungsklagen) sowie in prozessualen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Abberufung von Organmitgliedern. Spruch- und Freigabevergaben sowie Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gehören ebenfalls zu unserer Corporate Litigation Praxis. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen während oder im Nachgang von M&A Projekten profitieren unsere Mandanten von unserer Prozesserfahrung.