Im Kompetenzfeld Gesundheitsrecht verfügt Seufert Rechtsanwälte über eine spezielle Competence-Group „Health-Care". Dabei handelt es sich um ein alle relevanten Rechtsgebiete übergreifendes Anwaltsteam aus herausragenden Spezialisten im Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrecht, Fachanwälten für Medizinrecht mit besonderer Expertise im Vertragsarztrecht sowie Kollegen aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht, die zugleich über große Erfahrung an den speziellen Schnittstellen zum Gesundheitsrecht verfügen.
Seufert Rechtsanwälte beraten und vertreten im Gesundheitsrecht alle Leistungserbringer und Organisationen des Gesundheitswesens, insbesondere Pharmaunternehmen, Krankenhauskonzerne, einzelne Reha- und Akutkliniken verschiedener Fachrichtungen in privater und öffentlicher Hand sowie Zahnarzt- und Arztpraxen, entsprechende ambulante Berufsausübungsgemeinschaften und Ketten ambulanter Gesundheitsdienstleister in allen relevanten Rechtsgebieten.
Zu den Schwerpunkten im Gesundheitsrecht gehören insbesondere:
Krankenhausplanung – außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen der Aufnahme in den Krankenhausplan, Konkurrentenklagen, Beratung im Zusammenhang mit der Aufstellung von Krankenhausplänen, Rehabilitationseinrichtungen, Versorgungsverträge, Krankenhausförderung, Krankenhausfinanzierung – Vertretung in den Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern und in den Schiedsstellenverfahren; Vertretung im Genehmigungsverfahren und Klageverfahren, Zulassung nach § 30 GewO, Verträge zur Integrierten Versorgung, DMP, Teilnahme und Vergütung der Krankenhäuser im Rahmen der ambulanten Versorgung – Ermächtigungen, Errichtung von Medizinischen Versorgungszentren, Psychiatrische Institutsambulanzen, ambulantes Operieren, Belegarztverträge, Konsiliararztverträge, Chefarztverträge, Kooperationsverträge, Patientenverträge, Wahlleistungen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Zulassungsverfahren, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen der Vergütung (z.B. Wirtschaftlichkeitsprüfung), Arzneimittelregress, vertragliche Gestaltung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Kooperationsverträge, Medizinische Versorgungszentren
Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S. von § 95 SGB V, Erwerb und Veräußerung von Zahnarzt- und Arztpraxen sowie entsprechender Berufsausübungsgemeinschaften und Ketten; Errichtung und Strukturierung von Kooperationen zwischen Ärzten sowie von anderen Leistungserbringern, insbesondere hinsichtlich Rechtsformwahl und neuer Versorgungsformen
Organisationsfragen der Hochschulmedizin, Zulassung und Vergütung von Hochschulambulanzen
Berufsordnung, Werberecht (HWG), Wettbewerbsrecht, Weiterbildung
Off-Label-Use, Krankenhausapotheken