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Petra Maier


Rechtsanwältin, Partner

Zugelassen seit 1998
Bei Seufert Rechtsanwälte seit 1998
Standort München

Telefondurchwahl: +49 89 29033-124
E-Mail-Adresse: maier@seufert-law.de

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Fachgebiete:
Zivil- und Verwaltungsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gesundheits- und Krankenhausrecht, insbesondere Krankenhausplanung, Krankenhausvergütung und Vertragsarztrecht, Europarecht

Publikationen


Das Krankenhausrecht in Thüringen

Kommentar, Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden, 3. Aufl., 2004.

Kompetenzfragen zur Krankenhausplanung

Kompetenzfragen zur Krankenhausplanung: Vom Bundesstaat zum Kassenstaat?, (zusammen mit Martin Burgi), DÖV 2000, S. 14 ff.

Mandanteninformationen


Rechtsgutachten über die gesetzliche Ausgestaltung der MVZ-Regelungen: Verschärfung der MVZ-Gründungsvoraussetzungen möglich
Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen MVZ unterschiedlicher Träger bei Gesellschafteridentität möglich
Coronavirus-Krise: Finanzieller Ausgleich auch für MVZ und Vertragsärzte?
Vorankündigung: Workshop Update Krankenhausrecht 2018 in Leipzig.
Bundesverwaltungsgericht: Ergebnisse von Strukturprüfungen sind im Rahmen einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen. Eine rückwirkende Korrektur findet nicht statt (Urteil vom 4. Mai 2017, Az.: 3 C 17.15)
Bundesverwaltungsgericht – Zentrumszuschlag – Die Entscheidungsgründe liegen vor
BSG entscheidet über Sitzverlegung innerhalb eines Planungsbereichs
BSG schränkt Handlungsmöglichkeiten für MVZs und Vertragsärzte drastisch ein
Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt die umfassende Finanzierungsverpflichtung der Krankenkassen nach § 17a Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz
Keine Zentrumszuschläge in Bayern?
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verabschiedet
Reduzierung von Arztstellen durch die Hintertür?
Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt Richtlinie zu gastrointestalen Tumoren – Konkretisierungen zur Vergütung
§ 116b SGB V: Leistungen bei onkologischen Erkrankungen – Teilnahmeanzeige jetzt erstellen!
Ausschluss der Überweisungsbefugnis für ermächtigte Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen durch den BMV-Ä zum 1. Oktober 2013
Zulassung eines MVZ mit einem halben Vertragsarztsitz
Thüringer LSG: Fallzusammenführung wegen Rückverlegungen nur bei medizinischem Zusammenhang
KV ist auch ohne zusätzliche Bankbürgschaft ohne Zeitgrenze zur Weiterzahlung von monatlichen Honorarabschlägen an MVZ verpflichtet
Eilentscheidung des SG Dresden – Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen sind überweisungsbefugt!
Neue Einschränkungen für MVZs!
GKV-Versorgungsstrukturgesetz – Was ändert sich für MVZ - 07/2011
BSG: Keine Vollzeittätigkeit neben hälftiger Vertragsarztzulassung (B 6 KA 40/09)
Sozialgericht München bestätigt Anordnung des Sofortvollzuges einer MVZ-Zulassung wegen fehlender Widerspruchsbefugnis der Vertragsärzte
Schiedsstelle Sachsen setzt Mehrleistungsabschlag wegen Eröffnung einer neuen Abteilung auf 18% fest und trifft Entscheidung zur Versorgung mit Cochlea-Implantaten

Publikationen


Das Krankenhausrecht in Thüringen

Kommentar, Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden, 3. Aufl., 2004.

Kompetenzfragen zur Krankenhausplanung

Kompetenzfragen zur Krankenhausplanung: Vom Bundesstaat zum Kassenstaat?, (zusammen mit Martin Burgi), DÖV 2000, S. 14 ff.