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Öffentliche Hand

Unsere herausragende Spezialisierung in vielen Gebieten des Öffentlichen Rechts ist auch das Resultat unserer langjährigen Beratungstätigkeit für Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben sucht die Öffentliche Hand unseren Rat in den Kernbereichen Bau, Planung und Entwicklung, bei Ausschreibungsverfahren sowie bei Verhandlungen mit Energie- und Wasserversorgern. Zudem beraten und vertreten wir Städte und Gemeinden in allen rechtlichen Fragen, die dort im Geschäftsbetrieb auftreten, vom Abgabenrecht bis zum Zuschusswesen, sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich. Das schließt die Durchsetzung gemeindlicher Ansprüche gegenüber überörtlichen Fachplanungsvorhaben ein.

Besonderes Know-how besteht auch bei der Durchführung von Privatisierungen und der Gestaltung von Public Private Partnerships. Gleiches gilt für die Beratung bei der Verbundbildung von Krankenhäusern und der Organisation kommunaler Beteiligungen.

Im öffentlichen Baurecht greifen wir bei Raumordnungsfragen, Nutzungsfestlungen, der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in allen Fragen der Stadtentwicklung und des Denkmalschutzes auf über viele Jahre aufgebaute Kompetenz zurück. Wir vertreten Kommunen außerdem als Immobilieneigentümer und Bauherren in allen Fragen des Grundstücksverkehrsrechts und des privaten Baurechts.

Die Ansiedelung von Gewerbeeinheiten, Energieerzeugern und Rohstoffgewinnern oder die Einrichtung von Abfalldeponien begleiten wir auf kommunaler Seite in allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Das schließt Anlagezulassungen, Baugenehmigungen, den Abschluss städtebaulicher Verträge, Einheimischenmodelle, Maßnahmen zur Standortsicherung sowie teils sehr spezielle umwelt-, technik- und abfallrechtliche Fragestellungen ein.

Unsere Expertise im öffentlichen Vergaberecht gewährleistet eine rechtssichere Ausschreibung und somit die Vermeidung von Vergabenachprüfungsverfahren.