Auch der Branchenfokus Bau und Grundstück hat bei Seufert Rechtsanwälte eine lange Tradition. Er geht auf die Beratung bei großen Strukturvorhaben der Nachkriegszeit zurück und wurde über Jahrzehnte auf- und ausgebaut. Heute verfügt die Sozietät über ein bekannt starkes Team von Spezialisten für privates und öffentliches Baurecht, Grundstücksverkehrsrecht, bauleistungsbezogenes Vergaberecht und Architektenrecht. Mit dieser Aufstellung leisten wir juristische Projektentwicklung und Projektbegleitung von der ersten Konzeptionsstufe bis hin zum fertigen Bau. Unsere Stärke ist unser über einen langen Zeitraum und in einer Vielzahl unterschiedlichster Projekte aufgebautes praktisches und hochgradig umsetzungsrelevantes Know-how.
Unsere Mandanten sind Kommunen, private, öffentliche und genossenschaftliche Bauherren, Grundstücksentwickler, Eigentümer großer Wohnhaus- und Gewerbeeinheiten sowie Baufirmen und Architekten.
Für Bauherren und Bauträger gestalten wir Verträge für Bauvorhaben aller Art. Die baubegleitende Beratung großer Projekte aus dem Wohnungs-, Büro- und Krankenhausbau profitiert von unserer umfangreichen Erfahrung, die wir bei Störungen im Bauverlauf, bei der Sicherung der Einhaltung von Bauzeiten, bei Nachtragsforderungen und bei der Geltendmachung von Mängelrechten einbringen. Auf die frühzeitige Identifizierung von Konflikten und deren unmittelbare Beilegung legen wir besonders großen Wert, um den reibungslosen Ablauf und die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht zu gefährden.
Bei Ansiedelungen auf der grüne Wiese und anderen genehmigungsintensiven Bauvorhaben – etwa aus dem Energiebereich – begleiten wir Bauherren und Bauträger durch die Bauleitplanung und beim Abschluss notwendiger städtebaulicher Verträge.
Städte und Gemeinden suchen unseren baurechtlichen Rat bei Fragen der Bauleitplanung und Stadtentwicklung, beim Abschluss städtebaulicher Verträge und als öffentliche Bauherren. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt uns gerade bei unübersichtlichen Großprojekten eine realistische Einschätzung von Terminvorgaben und Machbarkeit. Auch unsere vergaberechtliche Kompetenz im Zusammenhang mit Bauprojekten der Öffentlichen Hand wird überregional geschätzt und häufig in Anspruch genommen.
Grundstücksverwertungsgesellschaften und Projektentwickler beraten wir in allen Rechtsfragen rund um das Grundstück, insbesondere bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, bei der Entwicklung und Finanzierung von Bau- und Erschließungsprojekten sowie bei der Erlangung von Baugenehmigungen.
Architekten unterstützen wir vor allem bei der adäquaten Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung, der Sicherung von Aufträgen sowie bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen, die für die Leistungserbringung im Vorfeld eines Vertragsabschlusses entstehen. Zu diesen Themen treten wir auch als Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen der Kammern und Verbände auf. Außerdem vertreten wir Architekten bei der Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Im Zusammenhang mit Wettbewerben und anderen Ausschreibungen beraten wir Architekten umfassend vergaberechtlich, vor allem zu den Chancen und bei der Durchsetzung von Vergabenachprüfungsverfahren.
Baufirmen vertreten wir vor allem bei der Abwehr von Nachträgen sowie in Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Haftungsangelegenheiten.
Eigentümer größerer Wohn- und Gewerbeeinheiten werden von uns seit vielen Jahren umfassend im gewerblichen Mietrecht betreut. Das schließt unter anderem die erfahrene Begleitung bei teilweise sehr umfangreichen Verhandlungen zu individuellen Regelungen in gewerblichen Mietverträgen ein.