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Krankenhaus & Health Care

Unsere gesundheitsrechtliche Praxis genießt im Markt einen ausgezeichneten Ruf – wir gehören seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Krankenhausspezialisten. Ein großes Team erfahrener Health Care Experten in München und Leipzig deckt die Vielfalt der involvierten Rechtsgebiete ab. Sie bieten Krankenhäusern, Verbünden von Angehörigen der Heilberufe und anderen Gesundheitsdienstleistern nicht nur juristische Rundumbetreuung, sondern auch fundierte strategische Beratung sowie hohe Verhandlungskompetenz gegenüber Dritten.

Wir betreuen eine Vielzahl von Kliniken in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft, eine Reihe von bedeutenden Krankenhausträgern und Trägergruppen, kommunale Krankenhausverbünde, Rehazentren, Praxen und sonstige medizinische Versorgungseinrichtungen. Zudem vertreten wir Krankenhausversicherer in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Unser perfekt eingespieltes Team gibt die vorhandene Erfahrung und das über einen langen Zeitraum aufgebaute Know-how im Gesundheitssektor ohne Reibungsverluste an unsere Mandanten weiter. Wir sind Insider und agieren als Interessenvertreter auf Augenhöhe.

Unsere fortlaufende Beratung von Krankenhäusern umfasst alle Planungs-, Finanzierungs- und Vergütungsfragen, arbeits- und altersversorgungsrechtliche Themen sowie das Arzthaftungsrecht. Wir begleiten Privatisierungen, kommunale Kooperationen und sonstige Krankenhaustransaktionen sowie den Erwerb, die Veräußerung und die Umstrukturierung von großen (Zahn-)Arztpraxen, Praxisverbünden und Versorgungszentren.

Krankenhausneubauten werden von uns durch alle Projektphasen inklusive aller damit zusammenhängenden vergaberechtlichen Themen betreut. Unsere gesundheitsrechtliche Kompetenz ist durch umfangreiche Veröffentlichungen dokumentiert und wird sowohl im universitären Lehrbetrieb als auch bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen von Verbänden und Krankenhausgesellschaften in Anspruch genommen.