Unsere gesundheitsrechtliche Praxis genießt im Markt einen ausgezeichneten Ruf – wir gehören seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Krankenhausspezialisten. Ein großes Team erfahrener Health Care Experten in München und Leipzig deckt die Vielfalt der involvierten Rechtsgebiete ab. Sie bieten Krankenhäusern, Verbünden von Angehörigen der Heilberufe und anderen Gesundheitsdienstleistern nicht nur juristische Rundumbetreuung, sondern auch fundierte strategische Beratung sowie hohe Verhandlungskompetenz gegenüber Dritten.
Wir betreuen eine Vielzahl von Kliniken in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft, eine Reihe von bedeutenden Krankenhausträgern und Trägergruppen, kommunale Krankenhausverbünde, Rehazentren, Praxen und sonstige medizinische Versorgungseinrichtungen. Zudem vertreten wir Krankenhausversicherer in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Unser perfekt eingespieltes Team gibt die vorhandene Erfahrung und das über einen langen Zeitraum aufgebaute Know-how im Gesundheitssektor ohne Reibungsverluste an unsere Mandanten weiter. Wir sind Insider und agieren als Interessenvertreter auf Augenhöhe.
Unsere fortlaufende Beratung von Krankenhäusern umfasst alle Planungs-, Finanzierungs- und Vergütungsfragen, arbeits- und altersversorgungsrechtliche Themen sowie das Arzthaftungsrecht. Wir begleiten Privatisierungen, kommunale Kooperationen und sonstige Krankenhaustransaktionen sowie den Erwerb, die Veräußerung und die Umstrukturierung von großen (Zahn-)Arztpraxen, Praxisverbünden und Versorgungszentren.
Krankenhausneubauten werden von uns durch alle Projektphasen inklusive aller damit zusammenhängenden vergaberechtlichen Themen betreut. Unsere gesundheitsrechtliche Kompetenz ist durch umfangreiche Veröffentlichungen dokumentiert und wird sowohl im universitären Lehrbetrieb als auch bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen von Verbänden und Krankenhausgesellschaften in Anspruch genommen.
Der Umfang der Berücksichtigung im Krankenhausplan ist für Kliniken überlebenswichtig. Als Spezialisten für Fragen der Bedarfsplanung unterstützen wir Krankenhäuser effektiv bei der Anerkennung von Fachgebieten und Bettenzahlen. Auch bei der Aufnahme neuer Träger bzw. neuer Einrichtungen in den Krankenhausplan vertreten wir unsere Mandanten sehr erfolgreich.
Wir beraten und vertreten Krankenhausträger gegenüber den Bundesländern und allen zuständigen staatlichen Stellen bei der Beantragung von Fördermitteln und der Durchsetzung von Förderansprüchen aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und den Krankenhausgesetzen der Länder.
Budget- und Abrechnungsfragen stehen an zentraler Stelle, wenn es um den wirtschaftlichen Erfolg von Kliniken geht. Als versierter Partner bei Budgetverhandlungen wissen wir, wie man Budgeterhöhungen durchsetzt und Reduzierungs- und Deckelungsansprüchen wirksam entgegentritt. Eine Vielzahl von Krankenhäusern vertraut uns bundesweit bei der Durchführung von Schiedsstellenverfahren. Bei MDK-Prüfungen und Abrechnungsstreitigkeiten mit den Kassen bringen wir unsere Expertise in Codierungsfragen ein. Außerdem nutzen wir unsere Erfahrung gezielt zur Fallgruppenbildung sowie zur Führung von Musterprozessen und Pilotverfahren – eine Strategie, von der unsere Mandanten langfristig profitieren.
Auch bei der Privatisierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, der Bildung kommunaler Verbünde und bei sonstigen Krankenhaustransaktionen nehmen wir eine bundesweit anerkannte Spitzenposition ein. Im Krankenhausbereich gab es in den vergangenen Jahrzehnten kaum ein Privatisierungsverfahren, an dem wir nicht beteiligt waren. Aufgrund unserer exzellenten Branchenkenntnis können wir Transaktionen umfassend und auch strategisch beraten. Gleichermaßen profiliert sind wir bei der Beratung der Öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der zunehmend forcierten gesellschaftsrechtlich integrierten Kooperation oder der Verbindung kommunaler Krankenhäuser.
Wir sind mit den besonderen kartellrechtlichen Anforderungen im regulierten Gesundheitssektor bestens vertraut. Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Zusammenschluss von Krankenhäusern führen wir entsprechend erfahren und effizient.
In unsere arbeitsrechtliche Beratung fließt unser Know-how zu kommunalen Beschäftigungsverhältnissen und tarifrechtlichen Regelungen für den Öffentlichen Dienst ebenso ein wie unsere genaue Kenntnis der Arbeitsabläufe in Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen. Auch mit den Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere den Anforderungen an eine Alterszusatzversorgung, kennen wir uns hervorragend aus.
Die Beratung rund um Grundstück und Gebäude gehört seit den Anfangsjahren zu den Kompetenzen von Seufert Rechtsanwälte und flankiert unsere Spezialisierung im Gesundheitssektor auf ideale Weise. Zahlreiche große Krankenhausneubauprojekte haben wir auf Bauherrenseite juristisch begleitet. Hinzu kommt unsere außergewöhnliche Expertise im Vergaberecht, die wir nicht nur im Zusammenhang mit Bauvorhaben einsetzen, sondern auch bei Ausschreibungen im Rahmen der Anschaffung komplexer Krankenhaustechnik.
Wir vertreten seit vielen Jahren ─ ausschließlich auf Behandlerseite ─ Ärzte und Krankenhausträger in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten und Verfahren. Hierzu gehört auch die Betreuung und Vertretung von Ärzten und Pflegepersonal in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in gerichtlichen Hauptverfahren.