Mit o.g. Beschluss hat die SST Westfalen-Lippe mündlich dem Antrag des Krankenhauses in folgendem Fall stattgegeben:
Hintergrund
Strittig war eine Befreiung vom FDA bei Erhöhung der Planbettenzahl in einer bereits vorhandenen Fachabteilung. Die Kassenseite verneinte das Vorliegen „zusätzlich bewilligter Versorgungsaufträge, für die bislang keine Abrechnungsmöglichkeit bestand".
Inhalt der mündlich mitgeteilten Entscheidung
Die Schiedsstelle bejahte, soweit es den mündlichen Ausführungen zu entnehmen war, die Auffassung des Krankenhauses, dass zusätzliche Planbetten auch in bereits vorhandenen Fachrichtungen die Bewilligung eines zusätzlichen Versorgungsauftrags darstellen. Auch die neue Abrechnungsmöglichkeit wurde bejaht. Dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag des Krankenhauses wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Bewertung
Die Entscheidung ist uneingeschränkt zu begrüßen. Die Grundsatzfrage der Befreiung durch Bettenaufstockung ist im Sinne des Krankenhauses entschieden. Auch die Berechnung der „bislang bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten" wurde im Sinne des Krankenhausantrags ermittelt. Hier hatte die Schiedsstelle Westfalen-Lippe in einem vorangehenden Spruch vom 16. Juli 2020 darauf abgestellt, dass die Abrechnungsmöglichkeit im Vereinbarungszeitraum selbst bestanden habe. Am 26. April 2021 wurde nun zutreffend darauf abgestellt, dass die Abrechnungsmöglichkeit „bislang", d.h. im vorangegangenen Entgeltzeitraum nicht bestand und somit durch die Bettenaufstockung erst eröffnet wurde.
Empfehlung und weiteres Vorgehen
Der vollständige schriftliche Spruch wird noch abzuwarten und dann abschließend zu bewerten sein. Ab sofort besteht jedenfalls kein Anlass mehr, einen FDA bei Bettenaufstockungen zu akzeptieren. Die Kassenvertreter werden Klage erheben, die indes keine aufschiebende Wirkung haben wird.