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Gesundheitsrecht

Im Kompetenzfeld Gesundheitsrecht verfügt Seufert Rechtsanwälte über eine spezielle Competence-Group „Health-Care". Dabei handelt es sich um ein alle relevanten Rechtsgebiete übergreifendes Anwaltsteam aus herausragenden Spezialisten im Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrecht, Fachanwälten für Medizinrecht mit besonderer Expertise im Vertragsarztrecht sowie Kollegen aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht, die zugleich über große Erfahrung an den speziellen Schnittstellen zum Gesundheitsrecht verfügen.

Seufert Rechtsanwälte beraten und vertreten im Gesundheitsrecht alle Leistungserbringer und Organisationen des Gesundheitswesens, insbesondere Pharmaunternehmen, Krankenhauskonzerne, einzelne Reha- und Akutkliniken verschiedener Fachrichtungen in privater und öffentlicher Hand sowie Zahnarzt- und Arztpraxen, entsprechende ambulante Berufsausübungsgemeinschaften und Ketten ambulanter Gesundheitsdienstleister in allen relevanten Rechtsgebieten.

Zu den Schwerpunkten im Gesundheitsrecht gehören insbesondere: