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Handelsrecht

Wir beraten Unternehmen der verschiedensten Branchen im Rahmen einer teilweise schon seit Jahrzehnten bestehenden Rundumbetreuung in allen zivil- und insbesondere handelsrechtlichen Angelegenheiten. Neben Unternehmen in den Branchen Energie, Bau und Krankenhaus gehören auch zahlreiche Unternehmer und Unternehmen anderer Branchen zu unseren Mandanten, insbesondere aus den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Vertrieb. Automobilzulieferer, Arzneimittelhersteller, Elektronikmarkt- und Einzelhandelsketten („Retail"), Onlinewerbevermarkter, Maschinenbau-, IT- und Raumfahrtindustrieunternehmen sowie Brauereien und Forstbetriebe sind nur einige Beispiele. Für sie gestalten wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie handelsrechtliche Verträge aller Art. Unsere Beratung schließt auch die Konzeption klassischer und neuer Vertriebswege, wie etwa Handelsvertreterorganisationen oder Franchisekonstruktionen ein. Selbstverständlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in all diesen Angelegenheiten auch vor Gericht ─ unsere weitsichtige und erfahrene Prozessführung wird besonders geschätzt.