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Kartellrecht & Fusionskontrolle

Insbesondere im Zusammenhang mit einer Privatisierung und Zusammenschlüssen von Krankenhäusern, aber auch im Rahmen von Unternehmenskäufen in anderen Branchen beraten wir umfangreich zu kartellrechtlichen Fragestellungen. Risiken oder mögliche Auflagen werden bereits im Vorfeld von Transaktionen und Bieterverfahren ermittelt. Wir erarbeiten entsprechende Lösungen und begleiten Fusionskontrollverfahren durch alle Phasen bis hin zur Ministererlaubnis. Verträge und Vereinbarungen werden von uns im Vorfeld auf mögliche Wettbewerbs-beschränkungen geprüft und rechtskonform gestaltet. In Beanstandungsfällen klären wir, ob Verstöße gegen das Kartellrecht vorliegen und vertreten unsere Mandanten gegebenenfalls auch in Bußgeldverfahren.