verstorben 1992
Öffentliches und privates Baurecht, Bodenrecht und Bewertungsrecht.
Nach Kriegsdienst Studium in München. Seit 1952 Mitarbeiter in der Kanzlei Dr. Hertkorn und Dr. von Berlin in München, Rechtsanwaltszulassung 1953. Kommentator des Sachenrechts im Großkommentar von Staudinger (11. Aufl. 1956). Im Jahr 1957 Veröffentlichung des Kommentars zum Bayerischen Enteignungsrecht.
Vorsitzender des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins seit 1965 bis zu seinem Tode, viele Jahre Vorlesungstätigkeit an der TU-München über Boden- und Grundbuchrecht, jahrzehntelang Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande 1978. Langjähriger Seniorpartner der Sozietät, die ab 1990 den Namen SEUFERT Rechtsanwälte annahm.