In Krisensituationen können sich unsere Mandanten auf eine kompetente Sanierungsberatung verlassen, gegebenenfalls arbeiten wir in diesem Bereich auch Hand in Hand mit Unternehmensberatern. Im Insolvenzfall unterstützen wir unsere Mandanten in enger Anbindung an den eingesetzten Insolvenzverwalter. Unsere insolvenzrechtliche Praxis schließt auch die Sicherung von Gläubiger- und Gesellschafterrechten ein.