Meldungen
1. April 2012
Eilentscheidung des SG Dresden – Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen sind überweisungsbefugt!
Petra Maier, Dr. Anke Hübner
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Mandanteninformation
BSG: Unzulässige Anstellung eines Arztes, der bereits über einen vollen Versorgungsauftrag verfügt
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