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11. März 2019

Workshop Update Vertragsarztrecht am 9. April 2019 in München

 

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will der Gesetzgeber im Jahr 2019 der im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Patientenorientierung Rechnung tragen und allen gesetzlich versicherten Patienten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglichen.

Hierzu sollen Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz erhebliche Einschränkungen für MVZ-Träger vor: „Monopolisierungstendenzen" soll entgegengewirkt werden und die bisher bestehende Möglichkeit, eine Arztstelle ohne Bedarfsprüfung nachzubesetzen, entfallen – die Zulassungsausschüsse sollen prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für die Nachbesetzung besteht. Die 3. Lesung im Bundestag ist für den 14. März 2019 angesetzt. Wir stellen Ihnen die Inhalte und die Auswirkungen der legislativen Maßnahmen auf Medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte vor.

Auch die restriktive Rechtsprechung des BSG schränkt die Handlungsmöglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte immer weiter ein. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuesten relevanten Entscheidungen der Sozialgerichte und die damit einhergehenden Konsequenzen für Medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte.

Wir laden Sie daher herzlich zu unserem Workshop am 9. April 2019 in München ein. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.