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2. September 2015

Seufert gründet erstes rein zahnmedizinisches Medizinisches Versorgungszentrum in Bayern

 

Unmittelbar nach Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) Ende Juli 2015, mit dem nun auch fachgleiche medizinische Versorgungszentren i.S. von § 95 SGB V (MVZ) gegründet werden können, hat Seufert die Zulassung, Gründung und Eingliederung eines rein zahnärztlichen MVZ in die Struktur einer neuen Berufsausübungsgemeinschaft beraten. „Die Möglichkeit des fachgleichen MVZ, die der Gesetzgeber mit dem GKV-VSG geschaffen hat, reduziert die Hürde zur Gründung neuer MVZ erheblich und wird die spezial(zahn)ärztliche ambulante Versorgung nicht unwesentlich verändern," so Dr. Anke Hübner, Fachanwältin für Medizinrecht mit Schwerpunkt im Vertragsarztrecht.