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30. Mai 2017

Seufert berät RHÖN-KLINIKUM AG bei Einigung über sog. „Trennungsrechnung“ mit dem Land Hessen

 

Die RHÖN-KLINIKUM AG hat sich in dem jahrelangen Streit mit dem Land Hessen über die Kostentragung für Leistungen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) zu Gunsten von Forschung und Lehre auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung beinhaltet u.a. Investitionszusagen im Umfang von 100 Mio. Euro.

Die UKGM erfüllt für die Universitäten Gießen und Marburg umfangreiche Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Seit der Übernahme von 95 Prozent der Geschäftsanteile durch die RHÖN-KLINIKUM AG im Jahr 2006 war die Kostenzuordnung und Kostentragung für diese Aufgaben (sog. Trennungsrechnung) streitig.

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